Physiotherapeutische Rahmenbedingungen

 

Physiotherapie ist ein Training, welches eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Dazu sind regelmäßige Einheiten und selbständiges Üben notwendig!!!

Zusammen werden wir einen Trainingsplan erstellen und Ihre persönlichen Ziele festlegen.

 

Die Rahmenbedingungen werden anhand folgender Punkte erläutert:

 

  • Für ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (idealerweise für "10x 60 min Physiotherapie(Einzelheilgymnastik)" - dies unterliegt dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin)

  • Diese ärztliche Verordnung sollte vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden

  • Bringen Sie bitte die bewilligte Verordnung, sowie Ihre aktuellen Befunde zur 1.Therapieeinheit mit
  • In der Regel findet 1-2 Termine pro Woche statt. Dies kann aber nach Vereinbarung variieren

  • Nach einer abgeschlossenen Therapiereihe bekommen Sie von uns eine Honorarnote. Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip, d.h. der "Patient" zahlt die Rechnung zuerst und reicht sie dann, zusammen mit der bewilligten Verordnung  und mit der Bitte der Kostenrückerstattung(diese bekommen Sie von uns) , bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Der aktuelle Krankenkassentarif der jeweiligen Versicherungsanstalt wird dann rückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen die Restkosten.
  • Das Therapiehonorar bezieht sich auf die jeweilige Einheitendauer. Momentan beträgt es für 30 min (70Euro) ,für 45 min (80 Euro) und für 60 min (100 Euro). Zusätzlich fallen bei Hausbesuchen noch eine Fahrtenpauschale zwischen 20 und 25 Euro an, je nachdem wie weit der Ort von Wolkersdorf entfernt ist

  • Das Honorar kann nach jeder Therapieeinheit bar bezahlt werden. Es ist aber auch eine Überweisung ,auf die an der Honorarnote angeführten Bankverbindung möglich.

  • Alle Inhalte der physiotherapeutischen Einzelbehandlung unterliegen meinerseits der Schweigepflicht(§ 11c des MTD-Gesetzes).In einem persönlichem Gespräch können sie mir jedoch gerne die Personen nennen, die informiert werden dürfen. Dies wird jedoch schriftlich festgehalten.

 

  • Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, uns dies unverzüglich – spätestens aber 24h vor dem vereinbartem Termin- mitzuteilen, da jeder "Patient" einen fixen Termin erhält. Dadurch ist es nicht möglich kurzfristige Absagen mit neuen "Patienten" zu ersetzen und deshalb müssten wir Ihnen, für die versäumte Therapieeinheit, das volle Honorar in Rechnung stellen (diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden)

  • In kurzfristigen Krankheitsfällen muss sofort in der Früh angerufen werden bzw. auf den Anrufbeantworter gesprochen werden.
  • Bei Terminabsagen unsererseits bieten wir Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an